Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Shoots)
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE (nachfolgend auch Fotograf oder Auftragnehmer genannt).
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbezi-ehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber dem Fotografen oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Fotografen ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch den Fotografen den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shoots oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bes-timmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher tech-nischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils vom Fotografen vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von Petra Kirchmer Fotografie durch einen Kunden können ein Portrait-Shoot (Paare oder Einzelpersonen, Business und Berwerbung), ein Boudoir-Shoot, ein Familien-Shoot, sonstige Aufträge im Bereich People-Fotografie etc. sein.
3 Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber dem Fotografen zu äußern.
Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine aus- drücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache des Fotografen bekannt (Offenblende – d.h. nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“, Fotos enthalten Körnungen und Rauschen, die Farben entsprechen nicht zu 100% den tatsächlich gewesenen Farben, etc.)
3.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shoots die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass der Fotograf einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shoots kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist der Fotograf berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen dem Fotgrafen und dem Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Petra Kirchmer Fotografie ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist nicht möglich.
4 Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial
4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum des Fotgrafen. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben. Jegliche Veränderung oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage, Insta-gram-Filter, Schriftzüge, farbliche Veränderungen etc. oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist nicht gestattet.
4.3 Für jegliche Reklamationen am gelieferten Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 4 Tagen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausges-chlossen (s. 3.1).
4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alter-nativ können die Bilder vonm Fotografen erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang beim Fotografen.
4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch den Fotografen zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
4.7 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag der Hochzeit.
Es erfolgt eine Selektion der Fotos durch den Fotografen. Zum Beispiel unscharfe Aufnahmen, Aufnahmen mit geschlossenen Augen oder doppelte Motive werden sorgfältig selektiert. Die verbleibenden Aufnahmen werden digital entwickelt, d.h. es erfolgt eine Anpassung gewisser Parameter (Helligkeit, Kontrast, Schärfe, Farbbalance etc.).
4.8 Nach Auslieferung der Dateien hat der Auftraggeber selbst für die Sicherung der Dateien zu sorgen. Der Auftraggeber erklärt, die Funktionalität des Datenträgers innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt zu testen und eine Sicherungskopie der Daten zu erstellen.
5 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail vom Fotografen erhalten hat, hält sich der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
5.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Hochzeitsreportagen) fällig.
Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungsemail vom Fotografen.
Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.
Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages vom Fotografen einbehalten. Sie ist als Aus-gleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
5.3 Die Stornierung des Shoots ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
5.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
5.5 Bei einer Stornierung 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
5.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shoot, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.
5.7 Wird das Shoot durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
6. Absage durch den Fotografen- Änderungen im Shoot-Ablauf
6.1 Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
Der Fotograf wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE nicht.
6.2 Unwesentliche Änderungen im Shoot-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shoot-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shoot abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzli-chen oder grob fahrlässigen Verhaltens von PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE.
7 (gilt nur bei Hochzeitsreportagen)
8 Allgemeine Hinweise für unsere Shoots
Als Kunde von PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:
8.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem angesetzten Termin am vereinbarten Ort des Fotoshoots erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt dem Fotografen, davon im Einzelfall abzuweichen.
8.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shoot genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.
8.4 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. (Beispiel: Location/Set Up beim Shoot gefällt nicht)
9. Bearbeitung der angefertigten Bilder
9.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch den Fotografen grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
9.2 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.
9.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 4 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.
10 Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
10.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen.
Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
10.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Wer-bezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
10.4 Der Fotograf räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten des Fotografen erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der ver-traglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheber-rechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit voll-ständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
10.5 Beim Fotografen verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
10.6 Auf Anfrage durch den Fotgrafen ist der Kunde verpflichtet, diesem Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
10.7 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde den Fotografen wie folgt als Urheber benennen: PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE - www.PKIRCHMER-FOTOGRAFIE.de
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen.
Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.
10.8 Der Fotograf ist berechtig eine Best-of- Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Dies entspricht auch einer uneingeschränkten Nutzung der Bilddateien für seine Internetpräsentation (Homepage, Blog, Facebook-Fanpage, Newsletter für Brautpaare, etc,), Werbeunterlagen, Musteralben und -Galerien, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen. Der Auf- traggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Per-sonenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbrei-tung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
10.9 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Fo-tografen.
10.10 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und anderer Konditionen können eine Erhöhung des Honorars nach sich ziehen. Diese Änderungen und die Anpassung des Honorars sind gesondert zu vereinbaren und bedürfen der Textform.
11. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
11.1 Für PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen.
11.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch den Fotografen setzt voraus, dass der Fotograf sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens des Fotografens nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
11.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und un-verschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
12 Vergütungsmodalitäten
12.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot vom Fotografen genannten Honorare.
12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen des Fotografen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforder-ungen des vom Fotografen in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung des Fotografen gewährt.
13 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
13.1 Der Fotograf ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden Ab-schlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
13.2 Die Rechnungsstellung durch den Fotografen erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamt¬leistung.
13.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich der Fotograf sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leis-tungen vor.
13.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist der Fotograf, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
14 Übertragung des Vertrages
PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung de des Fotografen für die Leistungen bleibt unberührt.
15. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personen-bezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
16 Haftung und Verjährung
16.1 Der Fotograf haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Ge-sundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahr-lässigkeit.
16.2 Im Übrigen ist die Haftung des Fotografen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entste-henden Schadens ist zudem begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
16.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die kün-stlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen. Ist der Kunde im Nachgang mit der tech-nischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
16.4 Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.
16.5 Der Fotograf haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusam-menhang von durch den Fotografen erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
16.6 Wird der Fotograf von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Fotografen von der Haftung frei und erstattet dem Fotografen sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch des Fotografen bleibt hiervon unberührt.
16.7 Für den Verlust von Daten haftet der Fotograf nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und inso-weit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
16.8 Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen.
16.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber des Fotografen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
16.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber des Fotografen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
16.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter des Fotografen sowie Dritten, die durch den Fotografen eingeschaltet wurden.
17 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
17.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 4 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.
17.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet der Fotograf nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.
17. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergröße- rungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
18 Schadensersatz und Vertragsstrafe
18.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an den Fotografen zu zahlen.
18.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
19 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
19.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
19.2 PETRA KIRCHMER FOTOGRAFIE nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-braucherschlichtungsstelle teil.
19.3 Erfüllungsort ist Edesheim. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Düsseldorf.
19.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
19.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bes-timmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
19.6 Händische Änderungen und Eintragungen innerhalb dieses Vertrag sind unwirksam, ausgenommen hiervon ist der Ort und das Datum der Unterschriften, sowie die Unterschriften selbst.
19.7 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Petra Kirchmer Fotografie